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Schweinegrippe

Informationen und Hilfe rund um das Thema H1N1.

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Einordnung

Inhalts­ver­zeich­nis

  • 1 Schwei­ne­grip­pe ist „nur“ eine abge­wan­del­te Form der Grippe.
  • 2 Schwei­ne­grip­pe gilt nicht als Zoo­no­se, Über­tra­gung nur von Mensch zu Mensch.
  • 3 Influ­en­za-Medi­ka­men­te bei Schwei­ne­grip­pe wirkungslos.
  • 4 Anste­ckung bereits vor Aus­bruch der Krank­heit möglich.
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Schweinegrippe ist „nur“ eine abgewandelte Form der Grippe.

Als im Jahr 2009 zum ers­ten Mal die Dia­gno­se Schwei­ne­grip­pe in Mexi­ko gestellt wur­de, geriet die Bevöl­ke­rung schnell in Panik. Exper­ten spra­chen von einer bal­di­gen Epi­de­mie, es wur­den Impf­stof­fe gehor­tet und Viro­sta­ti­ka gela­gert. Mitt­ler­wei­le haben For­scher und Medi­zi­ner Ent­war­nung gege­ben, die Schwei­ne­grip­pe ist nichts Ande­res, als eine abge­wan­del­te Form der seit Jah­ren bekann­ten Influ­en­za. Aus­lö­ser der Schwei­ne­grip­pe ist das Virus H1N1, wel­ches star­ke Ähn­lich­keit mit dem Grip­pe­vi­rus besitzt. Bei einem gesun­den Men­schen ver­läuft die Infek­ti­on mit der Schwei­ne­grip­pe fast immer harm­los, der Pati­ent ist nach durch­schnitt­lich einem Monat wie­der beschwer­de­frei. Zu den Risi­ko­grup­pen gehö­ren Kin­der, Senio­ren und medi­zi­ni­sches Per­so­nal, hier ist die Schutz­imp­fung drin­gend ange­ra­ten. Wäh­rend zu Beginn der Schwei­ne­grip­pe nach einem pas­sen­den Impf­se­rum gesucht wur­de, wis­sen For­scher heu­te, dass die regu­lä­re Grip­pe­imp­fung auch vor H1N1 schützt. Eine geson­der­te Immu­ni­sie­rung ist somit bei der Schwei­ne­grip­pe nicht erforderlich.

Schweinegrippe gilt nicht als Zoonose, Übertragung nur von Mensch zu Mensch.

Der Name Schwei­ne­grip­pe hat vie­le Men­schen anfangs in die Irre geführt, der Kon­sum von Schwei­ne­fleisch ging zurück, da die Angst einer Anste­ckung bestand. Die­se Befürch­tun­gen sind aller­dings halt­los, Schwei­ne gel­ten nicht als Über­trä­ger der Infek­ti­on, die Anste­ckung ist nur von Mensch zu Mensch per Tröpf­chen­in­fek­ti­on mög­lich. Um das Anste­ckungs­ri­si­ko mög­lichst gering zu hal­ten, soll­te der Kon­takt zu infi­zier­ten Men­schen ver­mie­den wer­den. Kran­ke wie­der­um soll­ten Rück­sicht auf die Mit­men­schen neh­men und beim Ver­dacht auf Schwei­ne­grip­pe nur nach vor­he­ri­ger Abspra­che mit dem Arzt die Pra­xis auf­su­chen. Per­so­nen die in unmit­tel­ba­rem Kon­takt zu erkrank­ten Men­schen ste­hen, soll­ten beson­ders gut auf Hygie­ne ach­ten und nach Mög­lich­keit einen Mund­schutz tra­gen. Die Behand­lung der Schwei­ne­grip­pe erfolgt in Qua­ran­tä­ne, bei leich­ten Ver­läu­fen ist kei­ne Auf­nah­me in ein Kran­ken­haus notwendig.

Influenza-Medikamente bei Schweinegrippe wirkungslos.

Gegen die regu­lä­re Influ­en­za wer­den in der Regel Viro­sta­ti­ka vom Typ Aman­ta­din gege­ben, bei einer Schwei­ne­grip­pe-Infek­ti­on sind die­se Medi­ka­men­te wir­kungs­los. Als hilf­reich haben sich hin­ge­gen Neura­mi­ni­da­se-Hem­mer erwie­sen. Eben­falls wir­kungs­voll bei Schwei­ne­grip­pe sind Medi­ka­men­te mit dem Wirk­stoff Oselt­a­mi­vir. Viro­sta­ti­ka sind nicht in der Lage, das Virus im Kör­per zu eli­mi­nie­ren, ledig­lich die Ver­brei­tung der Viren kann gestoppt wer­den. Für die Gene­sung ist die kör­per­ei­ge­ne Abwehr ver­ant­wort­lich, bei Senio­ren und Kin­dern ist die­se meist geschwächt, daher kann es hier zu inten­si­ve­ren Ver­läu­fen der Schwei­ne­grip­pe kom­men. Ein Risi­ko besteht hin­sicht­lich des hohen Fie­bers, oft­mals kom­bi­niert mit Durch­fall, da es zu einem mas­si­ven Flüs­sig­keits­ver­lust kom­men kann. Bei schwe­ren Fäl­len kann daher die Behand­lung im Kran­ken­haus not­wen­dig sein.

Ansteckung bereits vor Ausbruch der Krankheit möglich.

Die Schwei­ne­grip­pe hat eine durch­schnitt­li­che Inku­ba­ti­ons­zeit von drei Tage. Die betrof­fe­ne Per­son kann das Virus aller­dings bereits unmit­tel­bar nach der Anste­ckung wei­ter­ge­ben. Auf die­sem Wege kann sich das Schwei­ne­grip­pe­vi­rus schnell ver­brei­ten und es besteht die Gefahr einer Epi­de­mie. Bereits beim ers­ten Ver­dacht auf eine Infek­ti­on mit Schwei­ne­grip­pe soll­te der Arzt dar­über infor­miert wer­den. Ein Erre­ger­nach­weis lie­fert Klar­heit, ob tat­säch­lich eine Infek­ti­on mit H1N1 vor­liegt. Die Erkran­kung ist in Deutsch­land mel­de­pflich­tig, beim Gesund­heits­amt wer­den alle, bekann­ten Infek­ti­ons­fäl­le gelis­tet. Es wird ver­mu­tet, dass die Dun­kel­zif­fer der erkrank­ten Per­so­nen deut­lich höher ist, da die Infek­ti­on teil­wei­se mit sehr mil­der Sym­pto­ma­tik ver­läuft und Betrof­fe­ne gar nicht erst zum Arzt gehen.

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